Ergänzende Entlast­ungs­leist­ungen / Betreuungs­leistungen

Seit dem 01.01.2002 gibt es das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, § 45 SGB XI, das vorsieht, zusätzliche Betreuungsleistungen zu erstatten. Dadurch sollen sowohl für die pflegenden Angehörigen Entlastungsmöglichkeiten, als auch für die Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote geschaffen werden. Im Rahmen der ambulanten Pflege sind dies besondere Angebote zugelassener Pflegedienste zur allgemeinen Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung.

Jede/r Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich.

Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz werden nicht wie das Pflegegeld auf das Pflegegeldkonto ausgezahlt, sondern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht verbrauchte Anteile können, anders als bei den Sachleistungen der Pflegeversicherung, in das folgende Jahr übertragen werden.

Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz gem. § 45 SGB XI können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden und können kurzfristig bei den Emder Engelkes® in Auftrag gegeben werden.

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