Lernen Sie unser erfahrenes Team und unsere Prinzipien kennen

Über die Emder Engelkes®

Prinzipien unseres Pflegedienstes

Prinzipien unseres Pflegedienstes

Liebevolle Pflege...

…und ein respektvoller Umgang mit unseren Patienten sind die Grundlagen unseres Betreuungskonzeptes. Die enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen, dem Hausarzt und anderen Therapeuten sichert, unter stetiger Einhaltung der Schweigepflicht, eine ganzheitliche Versorgung im Rahmen Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse.

Unser Bezugspflegesystem sorgt für eine kontinuierliche Betreuung mit geringem Personalwechsel als Basis für ein vertrauensvolles Miteinander. Die Erhaltung und Förderung eigener Fähigkeiten ist eines der wichtigsten Ziele unserer Arbeit, damit Heim- und Krankenhausaufenthalte möglichst vermieden werden können.

Mit Verstand...

…geplante und von Fachkräften durchgeführte Pflege sichert eine individuelle Versorgung auf höchstem Niveau. Die ständige Fort- und Weiterbildung unserer Pflegefachkräfte bewirkt an den neuesten pflegewissenschaftlichen Standards orientierte Leistungen. Eine durchdachte Einsatzplanung, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft und ggf. die Installation eines Hausnotrufgerätes geben Ihnen und Ihren Angehörigen die nötige Sicherheit.

Unser Qualitätsmanagement gem. DIN EN ISO 9001:2000 sorgt für reibungslose Arbeitsabläufe und gibt den Pflegekräften mehr Zeit, sich den individuellen Bedürfnissen der Patienten zu widmen. Persönliche Beratung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Beim Ausfüllen von Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen sind unsere Mitarbeiterinnen gern behilflich.

Das Pflegedienst-Team

Thomas Deussen
Inhaber

• Staatl. exam. Fachkrankenpfleger

Sabine Klenzahn
Stellvertretende Geschäftsführerin

• Staatl. exam. Krankenschwester
• Pflegefachkraft f. Wundversorgung
• QM-Beauftragte

Alla Wittmaier
Pflegedienstleitung

• Staatl. exam. Krankenschwester
• Praxisanleiterin

Tanja Grünebast
Stellvertretende Pflegedienstleitung

• Staatl. exam. Altenpflegerin

Iris Lingott
Verwaltung

• Med. Fachangestellte

Anita Hanssen
Buchhaltung

• Steuerfachangestellte

Elsa Tierbach

• Staatl. exam. Krankenschwester
• Wundexpertin ICW

Martha Walter

• Staatl. exam. Krankenschwester

Martina Schmidt-Ullrich

• Staatl. exam. Krankenschwester

Maike Constant

• Staatl. exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin
• Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege

Irina Hartmann

• Staatl. exam. Altenpflegerin
• Fachkraft f. Palliativpflege

Aljona Straub

• Staatl. exam. Altenpflegerin

Melissa Meyer

• Staatl. exam. Altenpflegerin

Annika Kassner-Hahn

• Staatl. exam. Altenpflegerin

Zozan Toru

• Medizinische Fachangestellte

Fenja Wilken

• Medizinische Fachangestellte

Melanie Saathoff

• Medizinische Fachangestellte

Ilona Szczecinska

• Pflegeassistentin
• Betreuungskraft

Milena Scholz

• Pflegeassistentin

Lisa-Marie Raveling

• Pflegeassistentin

Petra Munka

• Pflegeassistentin

Birgit Nasri

• Schwesternhelferin

Elke Kaster

Elke Kaster

• Betreuungs- und Hauswirtschaftskraft

Gisela Haas

• Hauswirtschaftskraft

Elke Schröder

• Hauswirtschaftskraft

Maren Oeltjen

• Hauswirtschaftskraft

Silke Brandt

• Hauswirtschaftskraft

Birgit Schillberg

• Hauswirtschaftskraft

Hannelore Engelbarts

• Hauswirtschaftskraft

Jutta Podritzki

• Hauswirtschaftskraft

Yvonne Mittler

• Hauswirtschaftskraft

Ute Janssen

• Hauswirtschaftskraft

Nicole Meyer

• Hauswirtschaftskraft
• Sozialassistentin

Sabrina Odermatt

• Hauswirtschaftskraft

Heike Lücke

• Hauswirtschaftskraft

Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Ziel dieser Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammengefasst werden.

Diese Rechte sind Ausdruck der Achtung der Menschenwürde, sie sind daher auch in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Sie werden in den Erläuterungen zu den Artikeln im Hinblick auf zentrale Lebensbereiche und Situationen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen kommentiert. Darüber hinaus werden in der Charta Qualitätsmerkmale und Ziele formuliert, die im Sinne guter Pflege und Betreuung anzustreben sind.

Menschen können in verschiedenen Lebensabschnitten hilfe- und pflegebedürftig sein. Die in der Charta beschriebenen Rechte gelten in ihrem Grundsatz daher für Menschen aller Altersgruppen. Um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ihre grundlegenden Rechte zu verdeutlichen, werden sie in den Erläuterungen zu den Artikeln unmittelbar angesprochen. Zugleich soll die Charta Leitlinie für die Menschen und Institutionen sein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen. Sie appelliert an Pflegende, Ärztinnen, Ärzte und alle Personen, die sich von Berufs wegen oder als sozial Engagierte für das Wohl pflege- und hilfebedürftiger Menschen einsetzen. Dazu gehören auch Betreiber von ambulanten Diensten, stationären und teilstationären Einrichtungen sowie Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie alle sollen ihr Handeln an der Charta ausrichten. Ebenso sind die politischen Instanzen auf allen Ebenen sowie die Leistungsträger aufgerufen, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der hier beschriebenen Rechte, insbesondere auch die finanziellen Voraussetzungen, weiter zu entwickeln und sicher zu stellen.

Die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber hilfe- und pflegebedürftigen Menschen entbindet den Einzelnen nicht von seiner Verantwortung für eine gesunde und selbstverantwortliche Lebensführung, die wesentlich dazu beitragen kann, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu mindern oder zu überwinden.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj) | Stand: Dezember 2007

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

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