Kurzfristige oder stundenweise Betreuung und Pflege

Verhinderungs­pflege

Leistungen der Verhinderungs­pflege

Ist eine Pflegeperson vorübergehend, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub, an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen und bis zu 1612,- € pro Jahr. Die Kostenübernahme ist vor Beginn der Verhinderungspflege bei der Pflegekasse zu beantragen.

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege werden Kosten für die Ersatzpflege übernommen, wenn diese weniger als acht Stunden am Tag (d. h. stundenweise) geleistet wird. Die Befristung auf vier Wochen pro Jahr greift hier nicht. In diesem Fall bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung in voller Höhe erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson, die verhindert ist, den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vor der Verhinderung gepflegt hat. Verhinderungspflege kann kurzfristig, auch stundenweise, bei den Emder Engelkes® in Auftrag gegeben werden.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Das Engelkes-Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Unsere versierten Fachkräfte beraten bei Unklarheiten, helfen bei der Antragsstellung und finden Lösungen. Versprochen!

Nach oben scrollen